Ratgeber im Trauerfall

Was ist in einem Trauerfall zu tun?

Wenn ein Todesfall in der Familie eintritt, gibt es für die Hinterbliebenen einige Entscheidungen zu treffen und es gilt wichtige Dinge zu erledigen.
Diese Verantwortung ist in dieser oft herausfordernden Situation nicht leicht zu bewältigen.
So sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie in dieser Zeit bestmöglich zu unterstützen.

Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim

Verständigen Sie uns vom Todesfall unter
+43 2813 240 oder +43 660 4887273 oder +43 660 2005102.

In der Regel werden Sie vom Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung über den Tod informiert und Sie bekommen noch Zeit sich von Ihrem Angehörigen zu verabschieden. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

Die Kleidung für den / die Verstorbene geben Sie bitte bei uns im Büro ab.

Sterbefall zu Hause

Verständigen Sie uns vom Todesfall unter
+43 2813 240 oder +43 660 4887273 oder +43 660 2005102.

Weiters muss umgehend ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Üblicherweise ist dies der zuständige Gemeindearzt bzw. dessen Vertretung. Erst nach Freigabe eines Arztes darf der / die Verstorbene durch die Bestattung abgeholt werden.
Die Totenbeschau durch den Arzt ist unverzüglich, spätestens aber binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesfallanzeige, durchzuführen.

In Fällen der Dringlichkeit oder des öffentlichen Interesses kann der Abtransport auch durch einen Notarzt / Notärztin oder durch die Exekutive angeordnet werden.

Wir übernehmen für Sie die Ankleidung und Abholung des / der Verstorbenen.

Was wir von Ihnen benötigen

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde am Standesamt benötigen wir folgende Dokumente:

  • Anzeige des Todes (wird durch den Arzt ausgestellt)
  • Persönliche Dokumente des / der Verstorbenen – soweit vorhanden:
    – Geburtsurkunde
    – Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
    – Staatsbürgerschaftsnachweis

Weiters wird benötigt:

  • Bekleidung
  • Foto für den Trauerdruck (Parten, Trauerbilder, Bilderrahmen)
    Fotos können gerne elektronisch an uns übermittelt werden:
    office@stemmer.at
  • Versicherungspolizze, falls vorhanden (Bestattungsversicherung – z.B. Wiener Verein)

Nach dem Begräbnis

Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen gelöst oder geändert werden.
Dies betrifft unter anderem:

  • Rundfunk- und Fernsehgebühren (Haushaltsabgabe)
  • Stromanbieter
  • Telefon- und Internetanbieter
  • Abonnements (Zeitungen, etc.)
  • Mietverträge
  • Bankverträge
  • Versicherungsverträge
  • Rücklegung bzw. Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen
  • Digitaler Nachlass

Für die meisten Meldungen benötigen Sie die Sterbeurkunde. Eine Vorladung vom zuständigen Notar zur Verlassenschaftsabhandlung erfolgt automatisch.

Bestattungsvorsorge

Um Angehörige im Fall des eigenen Todes Entscheidungen und Erledigungen abzunehmen, gibt es mehrere Möglichkeiten der Vorsorge.

Selbstverständlich können Sie Ihre Wünsche auch schriftlich festhalten und dieses Schreiben zu den Dokumenten, die im Todesfall benötigt werden, legen.
Die Wünsche über Trauerfeier und Bestattung sollten NICHT ins Testament aufgenommen werden, da dies möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet wird.

Beratung

Gerne stehen wir Ihnen in allen Belangen als pietätvoller Partner beratend zur Seite.

Bestattung STEMMER GmbH
3925 Arbesbach 67
02813 240
0660 488 72 73
office@stemmer.at